Sonderbestimmungen Mözener See

Die Bestimmungen der Gewässerordnung sind zu beachten und zu befolgen. Die Fischereiausübung unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen (LFischG, BIFO), der Erlaubnisscheininhaber hat sich über Änderungen selbstständig zu informieren. Zuwiderhandlungen werden mit dem Entzug der Erlaubnis geahndet.


Die Satzung der Fischereigenossenschaft Mözener See